Und obwohl die Omikron-Variante noch vielerorts für hohe Inzidenzzahlen sorgt, sind auch in Deutschland zum 2. April 2022 fast überall die bisherigen Corona-Beschränkungen gefallen. Genau genommen endete an diesem Datum die Übergangsfrist, nachdem die bundesweite Rechtsgrundlage für die Maßnahmen bereits am 20. März ausgelaufen war. Allerdings können einzelne Bundesländer von der sogenannten Hotspot-Regelung Gebrauch machen. Mehr dazu weiter unten im Text.

Das digitale Covid-Zertifikat macht das Mitführen des gelben Impfpasses überflüssig.
Hochrisiko: Virus muss gefährlicher als Omikron sein
Eine Einstufung als Hochrisikogebiet erfolgt offiziell nur noch „für solche Gebiete, in denen eine hohe Inzidenz in Bezug auf die Verbreitung von Varianten mit im Vergleich zur Omikron-Variante höheren Virulenz, also krankmachenden Eigenschaften besteht oder andere Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass in diesem Gebiet ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit einer solchen Variante des Coronavirus SARS-CoV-2 vorliegt“. Als Virusvariantengebiete gelten weiterhin Länder und Regionen, in denen SARS-CoV-2-Varianten mit besonders bedrohlichen Eigenschaften auftreten – etwa weil sie weitreichend einen Impfschutz umgehen. Allerdings war auch diese Liste des RKI am 1. April 2022 ohne Eintrag.
Reisewarnungen des Auswärtigen Amts
Wie sehr lockert das Ausland die Coronamaßnahmen?
Und wie sieht es im Ausland aus? Viele europäische Staaten haben trotz teils höherer Inzidenzzahlen ihre Corona-Beschränkungen gelockert oder gar ganz abgeschafft. Grund: Der Anteil der geimpften Menschen, speziell der älteren, ist in diesen Ländern teilweise deutlich höher als in Deutschland.
Corona-Regeln bei Einreise aus dem Ausland
Wie lauten die Corona-Einreiseregeln in Hochrisikogebieten?
• Aufenthalt in den zehn Tagen vor Einreise
• Es zählen sämtliche Aufenthaltsorte in diesem Zeitraum, nicht nur Abreiseort
• Mitführen eines Covid-Nachweises (Test-, Genesenen-, Impfnachweis) für Personen ab 12 Jahren
• Test (Antigen oder PCR) maximal 48 Stunden alt
• Vorlage des Testergebnisses bei Beförderer (z. B. Fluggesellschaften)
• Kontrollen durch Bundespolizei möglich
• digitale Einreiseanmeldung nötig für alle Altersstufen
• Zehntägige Quarantänepflicht für Personen ab sechs Jahren
• Verkürzung ab 1. Tag durch Impf-/Genesenennachweis oder ab 5. Tag durch negativen Test möglich (Übermittlung über www.einreiseanmeldung.de)
• Kinder unter 12: automatisches Quarantäneende nach fünf Tagen, „freitesten“ ab dem ersten Tag möglich
• Grenzpendler nicht betroffen
• Tagesaufenthalte (24 Stunden) zählen nicht
Wie lauten die Corona-Einreiseregeln in Virusvariantengebieten?
• Es zählen sämtliche Aufenthaltsorte in diesem Zeitraum, nicht nur Abreiseort
• Negatives PCR-Testergebnis vor Einreise (max. 48 Stunden alt)
• Vorlage des Testergebnisses bei Beförderer (z. B. Fluggesellschaften)
• Kontrollen durch Bundespolizei möglich
• digitale Einreiseanmeldung nötig für alle Altersstufen
• 14-tägige Quarantänepflicht
• Vorzeitige Beendigung nicht möglich – es sei denn, das Gebiet wird während der laufenden Quarantäne herabgestuft
• Grenzpendler nicht betroffen
• Tagesaufenthalte (24 Stunden) zählen nicht
Dänemark: Alle Corona-Beschränkungen aufgehoben
Zum 29. März 2022 wurde die letzte verbliebene Einreisebeschränkung im nördlichsten deutschen Nachbarland aufgehoben, wonach man sich spätestens 24 Stunden nach der Einreise testen lassen musste. Diese Pflicht galt jedoch nur noch für Nichtgeimpfte und Nichtgenesene, die von außerhalb des EU- und Schengenraumes ins Land wollten. Bereits zum 1. Februar hatte die Regierung in Kopenhagen trotz rekordhoher Neuinfektionszahlen entschieden, die allermeisten Maßnahmen aufzuheben. Die beiden Hauptgründe dafür waren mildere Krankheitsverläufe nach Omikron-Infektionen sowie die hohe Impfquote.

Das Reisen nach Dänemark ist für Autourlauber wieder uneingeschränkt möglich.
Schweden: Pandemiegesetz abgeschafft
Schweden behandelt Covid-19 nicht mehr als generell gefährliche oder gesellschaftsgefährdende Erkrankung. Das sogenannte Pandemiegesetz wurde in dem skandinavischen Land zum 1. April abgeschafft, womit neben auch Anforderungen für die Infektionsverfolgung und Quarantäne wegfallen. Die allermeisten schwedischen Corona-Beschränkungen wurden bereits am 9. Februar aufgehoben. Nachgewiesene Erkrankungen müssen nach wie vor den Behörden gemeldet werden.
Norwegen: Einreise ohne Einschränkungen
In Norwegen gelten keine coronabedingten Regeln mehr, auch die Einreise aus Deutschland sowie allen weiteren Ländern der EU und des EWR ins Land ist ohne Einschränkungen möglich. In Norwegen wurde sogar die Maskenpflicht und die Ein-Meter-Abstandsregel abgeschafft.
Schweiz: Keine Auflagen für Reisende mehr
Österreich mit Rolle rückwärts
In Österreich wurden am 5. März fast alle Beschränkungen aufgehoben. Nach stark einem starken Anstieg der Inzidenzzahlen folgte am 24. März die Rolle rückwärts, die FFP2-Maske ist seitdem in nahezu allen Innenräumen wieder Pflicht. Außerdem trat eine neue Quarantäne-Regelung in Kraft, „weil in den Spitälern das Personal wirklich am Anschlag war“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) im ORF-Radio. Einreisende Urlauber benötigen laut 3G-Regel einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Test (Schnelltest bis 24 Stunden, PCR-Test bis 72 Stunden vor Einreise). Achtung: In Wien gelten teils schärfere Regeln als anderswo, zum Beispiel ist für Restaurants, Bars und Cafés ein 2G-Nachweis erforderlich.
Niederlande öffnen sich fast komplett
Kaum noch Covid-19-Regeln in Frankreich
In Frankreich gibt es kaum noch Covid-19-Beschränkungen für Einreisende aus Deutschland, lediglich Ungeimpfte müssen einen Negativtest (PCR-Test max. 72 Stunden oder Antigen-Schnelltest max. 48 Stunden) haben. Auch die Coronaregeln im Land wurden weitestgehend aufgehoben. Eine für Touristen relevante Maskenpflicht besteht nur noch im öffentlichen Personenverkehr, nicht aber in Geschäften, Restaurants und Freizeitbetrieben. Kontaktbeschränkungen gibt es nicht mehr.

Auch Reisen in die französische Provence werden für Geimpfte künftig wieder leichter.
Italien hat Corona-Notstand beendet
Reisegültigkeit des Impfzertifikats
Ist mein Impfzertifikat für mein Reiseziel gültig?
Tipp: Die Gültigkeit des eigenen Impfzertifikats im Reiseland kann in der Corona-Warn-App unter Zertifikate – Impfzertifikat – Reisegültigkeit gecheckt werden.
Fast keine Maskenpflicht mehr in Polen
Ende der Corona-Maßnahmen in Deutschland am 2. April
In Deutschland hat die Ampel-Koalition auf Betreiben der FDP den Großteil der bisherigen bundesweiten Schutzmaßnahmen am 2. April auslaufen lassen – trotz täglich annähernd einer Viertelmillion Neuinfektionen und entgegen dem Rat vieler Experten und Ethikratsmitglieder, ausnahmslos aller Bundesländer und der Kommunalverbände. Nach dem geänderten Infektionsschutzgesetz sind den Ländern nur noch wenige allgemeine Schutzvorgaben möglich, etwa zu Masken in Kliniken, Pflegeheimen, Bussen und Bahnen sowie Tests beispielsweise in Schulen.
Tourismus-Informationen der Bundesländer
Quelle: www.autobild.de