Sekunde
Neue Broschüre: Der Bund macht nun Druck auf die Kantone bei der Suche nach Geldern der Oligarchie
Bisher haben die Kantone keinen übermässigen Aktivismus bei der Suche nach russischen Vermögenswerten gezeigt. Die Bundesregierung erinnert sie nun an ihre Pflichten.
Er sprach den Kantonen ins Gewissen: Wirtschaftsminister Guy Parmelin.
Die Schweiz unternimmt sehr wenig, um die Vermögenswerte sanktionierter russischer Oligarchen in der Schweiz aufzuspüren: Das wurde kürzlich dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nach a vorgeworfen SRF-„Reporter“ Zugs Finanzchef Heinz Tännler hatte erklärt, er habe aus Bern nichts darüber gehört, wie er Geld von den Oligarchen seines Kantons erbitten müsse. „Ich muss ihn nicht wie ein Detektiv untersuchen und jagen. Einen konkreten Handlungsbedarf sehe ich derzeit nicht.“
La Seco überlässt den Tarif nun den Kantonen. Denn die Verordnung ist eigentlich klar: «Personen und Institutionen, die Gelder besitzen oder verwalten oder von wirtschaftlichen Ressourcen wissen, die mutmasslich Gegenstand der Blockade sind (…), müssen das Seco unverzüglich informieren.»
Die Kantone sind verpflichtet
Die Meldepflicht gilt nicht nur für Banken, bei denen die Behörden die meisten russischen Vermögenswerte vermuten, sondern auch für kantonale Behörden. Sie müssten aktiv werden und Bern über Immobilien, Luxusautos oder Privatflugzeuge der Oligarchen in ihrer Umgebung informieren. Diese Vermögenswerte werden nicht beschlagnahmt, sondern gesperrt und können nicht mehr gehandelt werden.
Am Freitagnachmittag hat El Seco bereits einen Nutzerinformation an die Kantone verschickt. Gemäss einer Mitteilung wurde festgestellt, dass in mehreren Kantonen Unsicherheiten und offene Fragen bezüglich der Anwendung internationaler Sanktionen gegen Russland bestehen. Bundesrat Guy Parmelin klärte deshalb im Austausch mit den Präsidenten der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren (FDK) und der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) die Bedürfnisse der Kantone in dieser ausserordentlichen Lage ab.
Das Steuergeheimnis gilt nur eingeschränkt
In der Broschüre erläutert das Seco den Kantonen, welche Pflichten die Handelsregisterämter, die Grundbuchämter und die Steuerbehörden haben. Beispielsweise müssen Finanzämter Gelder oder Vermögenswerte russischer Oligarchen melden, sobald sie davon Kenntnis erlangen. «Eine Auskunftspflicht gegenüber kantonalen Steuerbehörden unabhängig vom Steuergeheimnis erscheint zulässig», sagt das Seco. Darüber hinaus sollte der Bund auch bei Unklarheiten kontaktiert werden, beispielsweise bei ähnlichen Namen oder Firmen mit Verbindungen zu sanktionierten natürlichen oder juristischen Personen.
Auch Liegenschaftskataster unterliegen der Meldepflicht und müssen betroffene Liegenschaften melden. „Die Liegenschaftskataster werden angewiesen, die Veräusserungssperren im Grundbuch einzutragen.“
Bei den Gewerbemeldeämtern hält die Bundesregierung eine detaillierte Prüfung des wirtschaftlichen Eigentums für wenig zielführend. Hat eine Behörde im Rahmen eines Anmelde- oder Änderungsverfahrens z. B. durch eine Veröffentlichung in einer Zeitung Anhaltspunkte dafür, dass eine sanktionierte Person in irgendeiner Weise an dem anzumeldenden Unternehmen beteiligt ist, muss das Gewerbemeldeamt Anzeige erstatten es.
Quelle: www.tagblatt.ch