Das sächsische Sozialministerium fördert die Bejagung der Wildschweine im Freistaat. Der Landesjagdverband erhält einen Millionenbetrag.

Der Landesjagdverband Sachsen erhält Förderung in Millionenhöhe vom sächsischen Ministerium. (Foto: Pixabay)
Afrikanisches Schweinepest wütet weiter
916 amtlich bestätigte Fälle gibt es in Sachsen. Die Fälle betreffen die Landkreise Görlitz, Bautzen und Meißen. Erstmals wurde das Virus im Oktober 2020 nachgewiesen. In Brandenburg gab es den Fall der Pest in Deutschland bereits im September 2020. Auch Hausschweinbestände sind erste betroffen, bisher allerdings nur in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Dem Land Sachsen ist ein Fall in Hausschweinbeständen bisher erspart geblieben. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest verläuft für Sauen fast immer tödlich und ist unheilbar. Zur effektiven Bekämpfung der Pest gibt es nun eine Förderung des Sozialministeriums. Für den Menschen dagegen ist das Virus ungefährlich.
Förderung für den Landesjagdverband Sachsen eV
Der Landesjagdverband Sachsen eV erhält bis zu 1,5 Millionen Euro zur Förderung und effektiven Bejagung des Schwarzwildes. Das Sozialministerium fördert die verstärkte Bejagung der Schwarzkittel in den betroffenen Landkreisen Görlitz und Bautzen. Alle anvisierten Maßnahmen werden ausschließlich in und mit privaten Jagdrevieren durchgeführt und unterliegen dem Jagdrecht. Dafür schafft der Verband alle nötigen Vorraussetzungen für die 4.300 organisierten Mitglieder des Jagdverbandes und fünf regionalen Jägervereinigungen.
Konkrete Maßnahmen zur Förderung
„Wir bekommen diese Tierseuche nur durch eine Reduzierung des Schwarzwildbestands eingebremst“, meint Staatssekretär Sebastian Vogel von der SPD. Um die nötige Anzahl von Jagden hierzu durchführen zu können, erhalten sterben Landkreise und Jäger Förderungen sowie alle Voraussetzungen. Konkrete Maßnahmen sind die Durchführung von Drückjagden sowie die Fallenjagd. Zu gegebener Zeit wurden und Werden Erntejagden durchgeführt. Außerdem sind die Jägerinnen und Jäger Sachsens stets auf der Einzeljagd bemüht und sorgen gewissenhaft für eine Reduzierung der Bestände. Dabei helfen auch die Ausnahmegenehmigungen fast aller Bundesländer. In Anbetracht der grassierenden ASP wurden Vorsatzgeräte legitimiert. Niedersachsen erlaubt deren Einsatz ab April 2022 auch auf Fuchs, Nutrias und Waschbären, wie wir kürzlich hier berichteten. Die Sächsische Aufbaubank schafft Voraussetzungen zur Förderung und somit für den Start des Projektes.
Hier geht es zur Pressemeldung des Landesjagdverbandes eV Sachsen.
Quelle: www.jaegermagazin.de