Der Internationale Rat für Meeresforschung schlug im November ein vollständiges Verbot des Aalfangs vor. Laut den Forschern wäre es besser, den Aal in Ruhe zu lassen. Bis 2022 hätte das keine kommerzielle Fischerei und keinen Aalfang bedeutet. Generell gilt es, den „menschlichen Einfluss“ zu minimieren, wozu auch Wasserkraftwerke gehören. Der ICES gibt diese Empfehlung mit leichten Modifikationen seit mehr als 10 Jahren heraus.
Ein Aalfangverbot wird es nicht geben
Am 14. Dezember hat die zuständige EU-Kommission offiziell über das empfohlene Aalfangverbot beraten. Entgegen den Empfehlungen des ICES schlägt die Kommission nun jedoch einen anderen Weg vor. Statt eines totalen Fangverbots soll es 2022 und 2023 wieder eine dreimonatige Schonzeit geben. Darin waren sich die Kommissare laut einem einig EU-Hinweis einverstanden. Eine Woche zuvor war dies in einem inoffiziellen Dokument für interne EU-Diskussionen diskutiert worden.
Der Aalfang wäre nur während dieses Zeitfensters verboten, in der restlichen Zeit könnten Angler und Berufsfischer Aale aus EU-Gewässern fangen. Außerdem ist eine Stakeholderbefragung geplant, um Daten für künftige Entscheidungen zu sammeln.
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Wie die einzelnen Mitgliedsstaaten diese Sperrfrist festlegen, ist bis zu einem gewissen Grad ihnen überlassen. Er muss jedoch zwischen dem 1. August 2022 und dem 28. Februar 2023 liegen. Damit setzt die Kommission den Kurs der letzten Jahre fort. Staaten haben bis zum 1. Juni 2022 Zeit, ihre Schonzeiten einzureichen und zu erklären.
DAFV steht dem EU-Vorschlag positiv gegenüber
Des Deutscher Fischerei-Verband (DAFV) begrüßte den EU-Vorschlag. Die Abgeordneten stehen der Aussicht auf ein Aalverbot äußerst kritisch gegenüber. Die EU-Pläne sehen die Fortführung der nationalen Aalbestandsmanagementpläne vor, zum Beispiel die Wiederaufstockung der Bestände durch die Fischer. Ihr Engagement für den Aalschutz würde sich in einem Fangverbot nicht angemessen widerspiegeln. Der DAFV hatte zuvor eine Kritik an den ICES-Empfehlungen veröffentlicht und die negativen Folgen eines Verbots skizziert.
Wildereiprävention ist auch ein wichtiger Faktor beim Aalmanagement. Daher wäre der aktuelle EU-Vorschlag besser geeignet, den illegalen Fang von Glasaalen zu verhindern. Ein Verbot des Aalfangs hätte die Wilderei eher gefördert als gestoppt. Aale (Glas) gelten in vielen asiatischen Ländern als Delikatesse, wo ein Kilo Fisch Preise von mehreren tausend Euro erzielen kann. Einen ausführlichen Bericht zum Thema lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des BLINKER 01/2022.
Quelle: www.blinker.de