Die Woche startet mit guten Nachrichten für Fischer in Süddeutschland. Wie der Landesfischereiverband mitteilte, ist das Nachtfischen in Baden-Württemberg nun für alle Fischer im Land erlaubt, das einzige Nachtfischverbot in Deutschland ist beendet.
Mitte des Jahres entschied ein Gericht, dass das Verbot der Nachtfischerei unhaltbar sei. Dies gilt derzeit jedoch nur für Kläger im Verfahren, d.h. der LFVBW und ein weiterer Kläger. Denn Klagen können in Deutschland nur persönlich geführt werden; ein Verein als Ganzes kann nicht klagen. Das zuständige Ministerium hat die Entscheidung nicht angefochten. Damit dürfte das Verbot auf absehbare Zeit offiziell vom Tisch sein.
Nachtangeln in Baden-Württemberg wird nicht mehr geahndet
Der Landesfischereiverband traf sich daraufhin mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, um das weitere Vorgehen bis zum Ende des Verbots zu besprechen. Natürlich war es im Interesse des Vereins, allen Anglern so schnell wie möglich das Nachtfischen zu ermöglichen.
In Gesprächen mit dem Ministerium, insbesondere Minister Peter Hauk, kristallisierte sich in der Frage schnell eine Einigung heraus. Da nun absehbar ist, dass das Nachtfangverbot bald entfallen wird, sollte es nicht mehr als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das bedeutet, dass das Nachtfischen in Baden-Württemberg uneingeschränkt erlaubt ist! Alle Fischer können nun wie überall in Deutschland nachts an seine Gewässer gehen, um dort zu fischen. Eine „Blanket Permit“ ist aber auch nicht zu erwarten. Auch in anderen Bundesländern ist es keine Seltenheit, dass beispielsweise in Pachtgewässern nur zu bestimmten Zeiten gefischt werden darf.
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Eine offizielle Ankündigung des Ministeriums wird es in den kommenden Tagen geben. Der LFVBW dankt allen Verantwortlichen für die schnelle Einigung, ein besonderer Dank auch an Minister Hauk.
Verbot des Nachtfischens war vor Gericht nicht vertretbar
Das Nachtfischereiverbot in Baden-Württemberg wurde Mitte des Jahres vor Gericht gebracht, nachdem fünf LFVBW-Mitglieder und ein weiterer Fischer geklagt hatten. Das Ministerium musste unbegründet Stellung beziehen, das Verbot sei nicht zu rechtfertigen. Beispielsweise wurde argumentiert, dass es einfacher wäre, schwarze Fischer bei nächtlichen Kontrollen zu fangen. Die Frage, wer die regelmäßigen nächtlichen Kontrollen durchführen würde, ließ diese Verteidigung schnell zusammenbrechen. Das Land kündigte im Juli an, das Verbot aufzuheben. Bis dahin ist Nachtfischen in Baden-Württemberg jedoch nicht mehr strafbar.
Quelle: www.blinker.de