Kleidung, Fahrräder, Möbel usw. Fast alle Produkte sind lieferbar. Aber manchmal kommen die Produkte nicht an. Die Verbraucherschützer von Kamen und Bergkamen wissen, wie es weitergeht.
Lohnt es sich, eine verspätete Bestellung zu stornieren und neu zu bestellen? Und welche Möglichkeiten habe ich, eine Rückerstattung zu erhalten, wenn ich Probleme mit Lieferverzögerungen habe? Diese und ähnliche Fragen werden in der Verbraucherzentrale Kamen, die auch von Bergkamenern besucht wird, immer wieder gestellt.
Die Experten geben eine Reihe von Tipps, von denen viele profitieren können, denn viele Verbraucher bestellen ihre Produkte mittlerweile online oder auch vor Ort, aber dann werden sie geliefert. Aktuell kommt es bei vielen Produkten zu Lieferverzögerungen. „Wenn ausgeschriebene Liefertermine nicht eingehalten werden, schlägt die anfängliche Ungeduld irgendwann in großen Frust um“, wissen Verbraucherschützer.
Sie geben vier Tipps, die in dieser Reihenfolge angegangen werden sollten, wenn sie von einer solchen Verzögerung betroffen sind.
- Überprüfen Sie das Lieferdatum im Kaufvertrag
Bei Angabe eines ungefähren Liefertermins (ca. drei Wochen) sollten Verbraucher per E-Mail oder Post eine Mahnung an den Händler senden. Bei Vereinbarung eines bestimmten Liefertermins („Festangebot“) gerät der Händler automatisch in Verzug. - Legen Sie eine zusätzliche Lieferzeit fest
Ist der voraussichtliche Liefertermin verstrichen und die Ware noch nicht eingetroffen, muss der Kunde eine spätere Lieferfrist setzen und mit Rücktritt vom Vertrag drohen. Verbraucherschützer von Kamen empfehlen eine Frist, die der Hälfte der ursprünglich vereinbarten Frist entspricht, mindestens jedoch 14 Tage. - den Vertrag beenden?
„Läuft zudem die Nachfrist fruchtlos ab, kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten und eine bereits geleistete Anzahlung verlangen“, so die Experten. Allerdings sollten Sie sich vorher überlegen, ob Sie die Produkte bei einem anderen Händler tatsächlich schneller erhalten oder ob Sie ganz auf die Produkte verzichten möchten. - Schadensersatz verlangen
Ist ein materieller Schaden entstanden, wie zB messbare Telefon- oder Portokosten, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz. „Bisher haben nur wenige Gerichte Schadensersatz für nutzlosen Urlaub oder entgangene Nutzungsmöglichkeiten anerkannt.“
Wer Fragen zum Thema hat oder betroffen ist und Unterstützung benötigt, kann sich an die Verbraucherzentrale in Kamen unter Tel
Quelle: www.hellwegeranzeiger.de