Wie aus dem Bericht des International Council for the Exploration of the Sea (EIS) auftauchte, geht es dem Kabeljau in der Ostsee schlecht. Die Aktien sind aus verschiedenen Gründen stark gefallen. Um dem entgegenzuwirken, hat die zuständige EU-Kommission konkrete Vorschläge für das kommende Jahr vorgelegt. Für Angler wird ein Fanglimit von einem Kabeljau pro Tag und Angler festgelegt, der mit nach Hause genommen werden darf.
Berufsfischern sollte es nicht länger erlaubt sein, speziell auf Kabeljau zu fischen
Die direkte Fischerei auf Kabeljau sollte für die kommerzielle Fischerei nicht mehr möglich sein. Eine Fangquote nur für Beifang ist im Entwurf enthalten. Das summiert sich bis zum Jahr 2022 auf insgesamt 324 Tonnen. Das entspricht etwa der Hälfte der Fangquote in der gesamten westlichen Ostsee, zu der auch Fischer gehören. Damit wäre der kommerzielle Kabeljaufang vorerst blockiert.
Der dänische Sportfischerverband ist der Meinung, dass zusätzlich zu diesem Vorschlag auch darüber nachgedacht werden sollte, wie Beifang verhindert werden kann. Kabeljau ist ein häufiger Beifang, insbesondere in der Plattfischfischerei.
Draft bietet Anglern eine Taschenbegrenzung
Der Entwurf der EU-Kommission sieht ein Fanglimit und eine Schonzeit für Fischer vor. Wie eingangs erwähnt, sollte das Bag Limit bei einem Fisch pro Tag und Angler liegen. Das Angeln auf Kabeljau ist während der Schonzeit vom 15. Januar bis 31. März verboten.
Kaare Maniche Ebert, Fischereibiologin beim Dänischen Sportfischerverband, begrüßte den Vorschlag zunächst grundsätzlich. Erfreulich ist, dass die EU-Kommission nicht die gesamte Fangquote von 698 Tonnen an Berufsfischer verteilt hat. Dorschangeln ist daher weiterhin möglich, wenn auch eingeschränkt.
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„Dies sind erhebliche Einschränkungen, aber auch notwendig, um zu verhindern, dass der Kabeljaubestand in der westlichen Ostsee wie in der östlichen Ostsee zusammenbricht“, sagte der Verband in einer Erklärung. „Aus biologischer Sicht können wir das Beutellimit akzeptieren.“
Man ist sich jedoch bewusst, dass eine Fangbeschränkung große Auswirkungen auf Fischerboote und Trawler haben wird. Eine Kutterfahrt mit „nur“ einem Fisch pro Tag ist für viele Angler nicht attraktiv. Deshalb setzt sich der Verband dafür ein, dass Fischerbootbesitzer bis zum Jahr 2022 Schadensersatz erhalten.
Fangen und Freilassen ist im Entwurf verboten.
Neben dem Bag-Limit sieht der Entwurf der EU-Kommission auch vor, dass Catch-and-Release-Fischerei verboten wird bzw. bleibt. Ausnahme ist das Angeln mit künstlichen Ködern im Meer. Laut dem dänischen Fischereiverband ist dies auch akzeptabel, da Dorsche den Haken normalerweise tief schlucken und daher die Sterblichkeitsrate hoch ist. Allerdings sei es laut Manniche Ebert wichtig, hier konkreter zu werden: Das Verbot darf andere Küstenfischer nicht treffen, die z.B. B. Meerforelle oder Schwertfisch und selten Kabeljau fangen.
Apropos Gepäcklimit: Der dänische Verband schlägt ein Widerrufsfenster vor
Zusätzlich zu den oben genannten Vorschlägen wünscht sich der Dänische Sportfischerverband auch eine höhere Mindest- und Höchstgröße für den Dorschfang, d. h. ein Rückzugsfenster.
Manniche Ebert erklärte: „Wir glauben, dass die EU unseren Wunsch nach einem höheren Minimum ernst nehmen muss. Erstens, weil die derzeitige Maßnahme für die Fischer keinen Sinn ergibt (35 cm, Anmerkung der Redaktion), zweitens, weil der Fischfang jetzt und vielleicht in Zukunft einen großen Teil der Dorschfänge in der Ostsee ausmachen wird.“
Gleiches gilt für den Vorschlag eines verbindlichen Austrittsfensters. „Es ist gut dokumentiert, dass große Weibchen für Populationen extrem wichtig sind“, sagt Manniche Ebert. „Warum also nicht ein gezielteres Management bei den Fischern initiieren?“
Am 11. und 12. Oktober 2021 werden die Vorschläge der Kommission mit den EU-Fischereiministern diskutiert.
Quelle: www.blinker.de