Die Schweiz bekämpft die Geldwäscherei, aber nur mit Worten
Bundesrat Ueli Maurer verspricht Massnahmen am Ministertreffen der Geldwäschereibehörden. Die totale Unterordnung der Anwälte unter das Geldwäschegesetz gehört nicht dazu.

Finanzminister Ueli Maurer wollte die Berater dem Geldwäschereigesetz unterwerfen und wurde abgelehnt.
Foto: Simon Glauser
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) beschreibt den Mann als „verantwortlich für die aktive materielle oder finanzielle Unterstützung russischer Entscheidungsträger, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich sind“. Es handelt sich dabei um musiker sergey roldugin, der seit letztem Monat auf der Sanktionsliste der Schweiz steht. Laut Seco hatte er fünf Offshore-Firmen, über die hunderte Millionen Franken direkt an Putins Gefolge geflossen sind. Zuständig dafür war ein Anwalt aus Zürich.
Allerdings, obwohl Bankenaufsicht Die Schweizer Bank Finma Roldugin mahnt Bis heute ist kein Vorgehen gegen seinen Zürcher Anwalt bekannt. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Rechtsanwälte unterliegen ebenso wie Treuhänder und Notare nicht dem Geldwäschegesetz, wenn sie unseriöse Mandanten bei der Gründung von Offshore-Vehikeln beraten. Die Sorgfaltspflicht trifft sie nur dann, wenn sie Geld in die Hand nehmen, also als Finanzintermediär tätig werden.
Am Widerstand von Anwälten gescheitert
Im Parlament war die Vorlage der Gutachter zum Geldwäschegesetz vor einem Jahr am Widerstand der Anwälte gescheitert. Finanzminister Ueli Maurer kündigte umgehend einen neuen Versuch an. Wann ist jedoch offen: „Ein genauer Zeitplan für die erneute Behandlung dieses Themas in einer Gesetzesüberprüfung liegt noch nicht vor“, sagt Mario Tuor, Staatssekretär für internationale Finanzangelegenheiten (SIF).
Dass die Schweiz dieses Gesetz ändern wollte, liegt an den Vorgaben der internationalen Organisation gegen Geldwäscherei Financial Action Task Force, deren Finanzminister sich am Donnerstag in Washington treffen werden, während die Sanktionen gegen Russland ständig verschärft werden.
Inzwischen verweist Pfister aber auf das Embargogesetz, dessen Artikel 1 Absatz 2 Maßnahmen im Interesse des Landes zulasse. Dafür muss nicht auf das Geldwäschegesetz zurückgegriffen werden. „Im Gegenteil, es wäre Zeitverschwendung“, sagt er auf Nachfrage.
Daran ändert auch die Ukraine-Krise nichts
Die Ukraine-Krise habe seine Meinung nicht geändert, erklärt Walliser Zentrumsmitglied und Anwalt Philipp Matthias Bregy, der sich im Parlament gegen die Beraterklausel ausgesprochen habe, weil sie das Anwaltsgeheimnis verletzt und keinen nennenswerten Mehrwert gebracht habe.
Es bleibt also beim Alten: Rechtsanwälte, Treuhänder und Notare können weiterhin Offshore-Strukturen für unseriöse Mandanten aufbauen und mit einfachen Tricks das Geldwäschegesetz umgehen.
Eva Novak ist Wirtschaftsredaktor bei Tamedia. Der altgediente Bundeshausjournalist und Geschichtswissenschaftler beobachtet die Wirtschaftspolitik direkt von Bern aus.
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Quelle: www.bernerzeitung.ch