Das fast unverständliche Nachtfischverbot in Baden-Württemberg sorgt seit Jahren für Frust und Uneinigkeit unter Fischern. Alle diplomatischen Versuche, die staatlichen Fischereivorschriften zu ändern, sind über die Jahre gescheitert. Nun hat ein Teil des Vorstandes des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg eine Feststellungsklage eingereicht. Die Gerichtsverhandlung ist bereits am 13.07. geschehen.
Gerichtliche Schritte gegen das Nachtfangverbot als einzige Option
Seit einer halben Ewigkeit haben sich die Fischereiverbände Baden-Württembergs gegen das Nachtfischereiverbot ausgesprochen. Wie in anderen Bundesländern oder in einzelnen Gewässern haben die Verbände immer wieder deutlich gemacht, dass ein generelles Verbot der Nachtfischerei nicht sinnvoll ist. Gerade in der jüngeren Vergangenheit hat die Politik den Fischern immer wieder versprochen, bei der Abschaffung zu helfen. Gerade im Vorfeld der jüngsten Änderung der Landesfischereiverordnung im Frühjahr 2020 gab es von vielen Seiten positive Signale für die Abschaffung des sinnlosen Verbots. Die positive Grundstimmung der Politik für die Abschaffung des Verbots wurde vor allem durch logische und überzeugende Argumente erzeugt.
Überzeugende Argumente, aber ohne Absage.
Im Anhörungsverfahren zur letzten Revision des Landesfischereiverband Baden-Württemberg erneut erklärt, warum das Nachtfischverbot nun aufgehoben werden soll. Nahezu alle anderen am Konsultationsverfahren beteiligten Verbände (ua der LNV – Landesverband Naturschutz Baden-Württemberg) und Organisationen haben sich der Argumentation des LFVBW angeschlossen.
Etwas überraschend trat jedoch nach monatelanger Stagnation am 9. April 2020 eine neue Landesfischereiverordnung in Kraft, ohne das Nachtfischereiverbot aufzuheben. Anschließend gab es widersprüchliche Angaben darüber, ob die Aufhebung an Landwirtschaftsminister Peter Hauk selbst oder Kreisen in anderen Regierungskoalitionsministerien scheiterte. Nach vielen positiven Zeichen und jahrelanger, auf Dialog ausgerichteter Vorarbeit war es fast ein Schlag für den Landesfischereiverband und alle Fischer im Land.
Die Lösung: eine Klage gegen das Nachtfischverbot in Baden-Württemberg
Der Verband findet es unerträglich zu sagen, dass die Aufhebung des lang ersehnten Nachtfischverbots am Widerstand einzelner, wenn nicht sogar eines einzigen Beamten gescheitert ist. Tausende von Fischern sehen ihre Rechte ohne triftigen Grund durch die Willkür einiger weniger eingeschränkt.
Aufgrund der langen Gültigkeit des Nachtfangverbots besteht für den Verband als juristische Person keine Möglichkeit, gegen diese Bestimmung rechtliche Schritte einzuleiten. Doch die Rechtsabteilung des Landesfischereiverbandes fand einen Weg. Vertreter Für den Verein und alle Fischer in Baden-Württemberg haben sich einige Vorstandsmitglieder als Betroffene bzw Angler hat am 16. April 2020 Feststellungsklage gegen das Land Baden-Württemberg eingereicht. Die Kläger sind: Thomas Wahl, Bettina Narr, Jürgen Kath, Jürgen Waldvogel und Thomas Lang.
Aufgrund von Corona konnten bisher nur Berichte zu diesem Thema ausgetauscht werden und es kam immer wieder zu Verzögerungen. Aber jetzt ist es soweit: Am 13.07.2021 Wegen der Feststellung der Rechtswidrigkeit des § 3 Absatz 1 Satz 5 LFischVO findet nun eine mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart im verwaltungsrechtlichen Verfahren Thomas Wahl u. a. gegen das Land Baden-Württemberg statt.
Das ist ein mutiger Schritt des Vereins und der einzelnen Kläger. Die Vorbereitung vor dem Handel ist äußerst umfangreich und zeitaufwändig. Schließlich müssen alle denkbaren Argumente gegen ein Nachtfangverbot vor Gericht nachvollziehbar und absolut unwiderlegbar sein.
Wir werden Sie dann schnellstmöglich über das Verhandlungsergebnis informieren.
Quelle: www.blinker.de