Stephanie Peifer, Geschäftsführerin von ver.di Düssel-Rhein-Wupper, ist überrascht, dass es am Wahlsonntag (15. Mai) zum Verkauf steht. Als Reaktion auf die Anordnung des Ordnungsamts der Stadt Düsseldorf zur Sonntagsöffnung stellte die Gewerkschaft einen Eilantrag beim Oberverwaltungsgericht.
Es ist ein alter Streitpunkt zwischen der Zunft und der Stadt bzw. dem Gewerbe. „Für das Bundesverfassungsgericht ist der arbeitsfreie Sonntag von erheblicher Bedeutung für die Teilhabe an einer lebendigen Demokratie, was sich auch darin ausdrückt, dass der Wahltag immer ein Sonntag ist (BVerfG, Urteil vom 1.12.2009 – 1 BvR 2857/07 –, BVerfGE 125, 39), betont die Gewerkschaft, kritisiert, dass der Wahlsonntag für die Mehrheit des Rates offenbar ein Tag wie jeder andere sei, und ignoriert auch, dass der Rat in diesem Fall beschlossen habe, diesen zu öffnen Sonntag kurzfristig, bevor die Kirchen und Gewerkschaften angehört wurden.
Stephanie Peifer sieht Mitarbeiterinteressen im Handel
Die Leidtragenden sind die Beschäftigten im Einzelhandel, stellt Stephanie Peifer fest: „Für die Beschäftigten im Einzelhandel sind nur die Sonntage ohne Sonntagsarbeit echte Sonntage. Tage, an denen sie wie die meisten Menschen etwas mit Familie und Freunden unternehmen und am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen können. Im Einzelhandel arbeiten die Mitarbeiter oft auch samstags, sodass Sie 6 Tage die Woche einkaufen können. Sie müssen sich dringend an einem arbeitsfreien Sonntag ausruhen. Zudem hebt das Bundesverfassungsgericht hervor, dass der Sonntag für den Handel ausdrücklich verboten ist. Und diesen Sonntag wählen wir endlich eine Landesregierung in NRW. Nach dem Weg zum Wahllokal werden sicherlich viele nach den Eisheiligen endlich ihre Tomaten pflanzen wollen.“
Quelle: www.ddorf-aktuell.de