Die Corona-Maßnahmen im Zuge der Bundesnotbremse sorgen bei vielen Bürgern für Verwirrung. Viele Aspekte des Infektionsschutzgesetzes bleiben unklar. Pünktlich zum Ende der Schonzeit stellt sich für Angler die Frage: Darf ich als Angler auch nach Beginn der Sperrstunde noch am Wasser sein und auf Zander, Hecht und Co. fischen?
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Was bedeutet die Ausgangssperre für Fischer?
Ein Blick in den Gesetzestext verheißt nichts Gutes. Übersteigt die Inzidenz in den letzten sieben Tagen 100 (absolut 100 Neuinfektionen bezogen auf 100.000 Einwohner), wird die Notbremse gezogen und drastische Maßnahmen verhängt.
Zwischen 22:00 Uhr und 5:00 Uhr des Folgetages ist es allen nicht systemrelevanten Personen untersagt, die eigene Wohnung oder Unterkunft und das dazugehörige befriedete Eigentum zu verlassen. Die Ausgangssperre gilt jedoch nicht für folgende Ausnahmen:
a) eine Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum abzuwenden, insbesondere einen ärztlichen oder tierärztlichen Notfall oder eine sonstige medizinisch nicht aufschiebbare Behandlung, …
b) die Ausübung eines Berufs im Sinne des Artikels 12 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit er nicht gesondert beschränkt ist, …
c) aus ebenso wichtigen und unwiderlegbaren Gründen.
Jäger bekommen eine Ausnahme, Fischer nicht.
Nach einheitlichen Protesten hat der Gesetzgeber zumindest nachgebessert. Demnach dürfen Menschen zwischen 22:00 Uhr und Mitternacht alleine sportliche Aktivitäten im Freien ausüben. Dazu gehört zumindest nach der Gesetzesauslegung auch der Fischfang, bei dem „allein ausgeführte körperliche Betätigung im Freien“ bis Mitternacht erlaubt ist. Es ist nicht klar, ob die Fischerei wirklich darunter fällt. Eines ist jedoch sicher: Es endet definitiv nach Mitternacht, sodass das nächtliche Fischen auf Aale, Zander oder Karpfen derzeit noch utopisch ist.
im Gegensatz zum Angeln Die Jagd kann jedoch ohne Einschränkungen durchgeführt werden.. Hier kommt das Unterelement zur Gefahrenvermeidung ins Spiel. Konkret: Die wirtschaftliche Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest wird als „veterinärmedizinischer Notfall“ bezeichnet. Eine zusätzliche Ausnahme speziell für die Jagd bedarf es nicht. Die bundesweite Ausgangssperre für Notbremsungen gilt nicht für die Jagd.
Diese Sonderregelung gilt jedoch nicht für das Sportfischen. Nach aktuellem Stand dürfen Fischer im Rahmen der Ausgangssperre nicht die Nacht zum Fischen im Wasser verbringen. Diese gilt vorläufig bis Ende Juni. Ob das Gesetz aufgehoben, erweitert oder geändert wird, bleibt abzuwarten.
Ausgangssperre in Bayern: Erleichterung für Fischer und FischereiaufseherDie Hilfe für Fischer und Fischereiaufseher gilt in Bayern seit dem 6. Während der nächtlichen Ausgangssperre in Bayern dürfen Welse zu Artenschutzzwecken wieder gefischt werden. Fischereiaufseher können nun auch nachts wieder an die Seen und Flüsse gehen. Diese Entscheidung geht auf die Initiative des Bayerischen Landesfischereiverbandes und zahlreiche Gespräche mit Landtagsabgeordneten und Behörden zurück. Auch die nächtliche Ausgangssperre in Bayern für Zweifachgeimpfte wurde aufgehoben. Quelle: LFV Bayern |
Quelle: www.blinker.de