Düsseldorf. Sommerzeit ist Urlaubszeit: Viele Menschen nutzen die wärmeren Monate zum Reisen und es läuft nicht immer alles nach Plan.
Ob All Inclusive am Mittelmeer, Ferienwohnung an der Ostsee oder Halbpension in den Bergen: Bei vielen Menschen ist die Reiselust wieder erwacht und die Tourismusbranche verzeichnet Rekordumsätze.
Bei der Vielzahl an Angeboten ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten. Auch das Kleingedruckte sollte vor der Buchung sorgfältig gelesen werden.
„Das Gesetz gibt Pauschalreisen mehr Rechte als individuell gebuchten Reisen“, sagt Jan Philipp Stupnanek, Rechtsanwalt und Reiserechtsexperte bei der Verbraucherzentrale NRW. „Wer Reisen, Unterkünfte und andere Leistungen einzeln bucht, muss seine Rechte bei Problemen bei jedem Anbieter einzeln geltend machen.“
Die Verbraucherzentrale NRW erklärt mit folgenden Tipps, was bei der Urlaubsplanung zu beachten ist und welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Buchungsmodelle haben:
Das Rundum-sorglos-Paket
Wer weniger Zeit mit der Planung einer Reise verbringen möchte, kann mit einer Pauschalreise vieles richtig machen. Dabei handelt es sich um ein „Paket“ aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen, wie z. B. Flug und Hotel, die bei einem Anbieter gebucht werden.
Der Vorteil: Reisende haben bei Problemen nur einen Vertragspartner, meist national. Bei Rechtsstreitigkeiten haftet der Veranstalter an seinem Firmensitz, wobei deutsches Recht gilt.
Darüber hinaus ist der Reiseveranstalter verpflichtet, eine Insolvenzversicherung abzuschließen. Dadurch wird sichergestellt, dass Verbraucher im Falle einer Insolvenz des Anbieters vor der Abreise geleistete Zahlungen erstattet bekommen. Sie werden auch zurückgeführt, wenn der Konkurs während der Reise eintritt.
Reisen Sie flexibel und unabhängig
Wer seinen Urlaub nach seinen individuellen Vorlieben planen und dabei möglichst flexibel sein möchte, kann Reisen, Unterkünfte und Co. individuell buchen und entsprechend Verträge mit unterschiedlichen Anbietern abschließen.
Bei Problemen mit der Reise sollten sich Betroffene individuell an die jeweiligen Anbieter wenden. Sie sind dann verantwortlich, wenn sie die vereinbarten Leistungen nicht erbringen können. Im Falle eines Rechtsstreits mit dem Anbieter sollte zunächst geprüft werden, wo rechtliche Schritte eingeleitet werden können und welches Recht anwendbar ist.
Beispielsweise gilt für individuell gebuchte Unterkünfte das Recht des Staates, in dem sich das Hotel oder die Ferienwohnung befindet. Ein weiterer wichtiger Unterschied zur Pauschalreise: Es gibt keinen gesetzlichen Insolvenzschutz.
Komplizierte Verantwortlichkeiten in Online-Portalen
Online-Portale wie Opodo, Swoodoo, fluege.de oder Kiwi.com sind meist nur Flugvermittler oder andere touristische Reiseanbieter. Vertragspartner ist der jeweilige Leistungsträger, zB die Fluggesellschaft.
Besteht ein Flug aus verschiedenen Teilstrecken verschiedener Fluggesellschaften, bedeutet dies grundsätzlich, dass mit jeder dieser Fluggesellschaften ein Vertrag zustande gekommen ist, auch wenn er als Einzelbuchung auf dem Buchungsportal erscheint. Vielen Reisenden ist dies nicht bewusst und Anbieter nutzen diese Unkenntnis oft aus. Passagiere pendeln zwischen Makler und Fluggesellschaft hin und her, niemand scheint zuständig zu sein, und die Erstattung der Flugpreise ist Wochen entfernt.
Ein weiterer Nachteil: Fällt der Flug auf einer Strecke aus und Sie können Ihre Anschlussflüge nicht antreten, behalten Sie die Kosten. Es besteht nur ein Anspruch auf gezahlte Steuern und Gebühren.
Verspäteter, annullierter, verlegter oder überbuchter Flug sowie Probleme mit Ihrem Gepäck: Die Flugärger-App ist ein Selbsthilfe-Tool, um Ansprüche bequem und kostenlos zu berechnen und bei der Airline geltend zu machen. Informationen unter: www.Verbraucherzentrale.de.
Quelle: supertipp-online.de