Wir brauchen mehr Naturschutz! Die EU hat dies zu einer klaren Priorität gemacht. Daran ist an sich nichts auszusetzen. Welcher Fischer würde nicht schützen, was er liebt? Allerdings dürfte die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 mit ihrem Plan, Schutzgebiete vor schädlichen menschlichen Einflüssen zu schützen, das Ziel verfehlt haben. Der Entwurf beinhaltete auch pauschale Fangverbote in Naturschutzgebieten. Dieser Absatz ist jedoch vorerst überholt.
Allgemeine Fangverbote sollen den Naturschutz stärken
Ursprünglich war die Idee, „invasive“ Aktivitäten in Schutzgebieten zu verbieten. Dazu gehören neben dem Fischfang auch die Jagd, die Forstwirtschaft und alle Arten des Bergbaus. All dies sollte generell verboten werden, „um die natürlichen Prozesse nicht zu stören (…)“, aber sie sollten nicht völlig frei von menschlicher Aktivität sein. Wissenschaftliche Forschung, Waldbrandprävention, Bekämpfung invasiver Arten und ähnliche Aktivitäten sind weiterhin erlaubt. Ein generelles Fangverbot hätte dazu geführt, dass in vielen deutschen Gewässern nicht mehr gefischt werden darf.
Bild: ENTWURF einer technischen Mitteilung zu Kriterien und Leitlinien für die Ausweisung von Schutzgebieten
Zuletzt sprach die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 noch von pauschalen Fangverboten. Der Absatz wurde jedoch entfernt.
DAFV begrüßt Veränderungen
Bereits im Dezember 2020 hatte der DAFV Bedenken hinsichtlich allgemeiner Fangverbote in Schutzgebieten geäußert. Dass der Absatz nun gestrichen wurde, finden daher auch der DAFV und der europäische Dachverband EAA (Europäische Fischerallianz) Dank an. DAFV-Geschäftsführer Alexander Seggelke begrüßte die Änderung und stellte fest, dass Ausschreibungen „von oben“ auf nationaler Ebene oft anders als gewünscht umgesetzt würden.
auch interessant
„Die Vergangenheit hat uns gelehrt, dass solche Vorgaben auf EU-Ebene bei der Umsetzung von Schutzgebieten auf nationaler Ebene leider automatisch zu pauschalen Nutzungsverboten führen“, sagte Seggelke in einer Stellungnahme. DAFV-Erklärung. „In diesem Fall wären 10 % der Fläche Deutschlands von einem generellen Fangverbot bedroht.“
Er betonte, wie wichtig es sei, die Interessen der Fischer zu vertreten und zu schützen. „Sie zeigt (…), wie wichtig eine schlagkräftige Interessenvertretung auf EU-Ebene ist, um die Interessen der Fischer in Deutschland zu wahren. Immer mehr Regelungen haben ihren Ursprung in Brüssel.“
Was kommt jetzt als nächstes?
Die endgültige Fassung des EU-Biodiversitätsstrategiegesetzes wird im Herbst 2021 veröffentlicht. Da der Paragraph zu den generellen Fangverboten vorerst gestrichen wurde, dürfte das Thema damit „vom Tisch“ sein. DAFV und seine europäischen Partner werden jedoch weiterhin die Interessen der Fischer verteidigen.
Quelle: www.blinker.de