Fische, die unter der Mindestgröße liegen, während der Schließung gefangen wurden oder von einer gefährdeten Art sind, müssen zurückgeworfen werden. Alle anderen Fische, die Sie fangen, egal ob es sich um Ihren Zielfisch handelt oder nicht, müssen Sie artgerecht töten. Denn in Deutschland ist es verboten, „catch and release“, also zum Spaß zu angeln und dann wieder freizulassen. Auch bei sorgfältiger Entnahme und artgerechter Rückführung werden Fische häufig verletzt und stehen unter großem Stress. Daher ist das Fischen nur erlaubt, wenn der gefangene Fisch einer vernünftigen Verwendung, beispielsweise dem Verzehr, zugeführt wird.
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