Sportbootführerschein oder Kleinbootschein? Seit Anfang des Jahres gibt es neue Regeln für das Führen von Booten, und das betrifft auch einige Angler! Der bekannte Führerschein wurde durch einen neuen Bootsführerschein ergänzt. Aber wer braucht das sogenannte „Kleinschiffprodukt“ und bis wann sollte man es haben?
Wer braucht den neuen Bootsführerschein?
Ob Sie den neuen Bootsführerschein benötigen, hängt von nur einer Frage ab: Wird das Boot gewerblich genutzt? Wenn Sie nur in Ihrer Freizeit auf dem Boot fischen gehen, können Sie an dieser Stelle aufatmen. Alles bleibt beim Alten, der bekannte Sportbootführerschein reicht vollkommen aus.
Das neue Zertifikat ist wichtig für alle, die mit ihrem Fischerboot Geld verdienen. Sobald eine gewerbliche Nutzung vorliegt, ab Januar 2023 ist das Kleinschiffszeugnis erforderlich. Daher sollten Angler und Angelguides so schnell wie möglich ihren neuen Bootsführerschein machen! Die Regeln gelten auch für die Anführer von Rettungsboote und Fahrlehrer, sondern zum Beispiel auch für alle, die Werbevideos vom Boot aus drehen. Was jedoch nicht genau erfasst wird, wäre zum Beispiel die Frage, wie die Beteiligung verläuft. bei Angelturnieren Verhalten im Ausland. Diese Frage hat der Sender zu Recht gestellt. Rheinische Boote Auf Instagram.
Bild: R. Schwarzer
Wenn Sie Ihr Fischerboot nur in Ihrer Freizeit nutzen, müssen Sie sich um die neue Lizenz keine Gedanken machen.
Übergangsfrist für Angelguides und Angler
Aber machen sich alle Guides gleichermaßen strafbar, wenn sie jetzt ohne den neuen Navigationsschein arbeiten? Zum Glück gibt es eine Übergangsfrist. Bis 17. Januar 2024 Sie können Ihren Sportbootführerschein vorlegen und Ihren Kleinbootführerschein erhalten. Sie können das alte Ticket weiterhin verwenden. Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen Sie eine Prüfung ablegen, um den neuen Berufsschifffahrtsschein zu erhalten.
Angelführer und Fischer können den Antrag entweder per Post oder per E-Mail bei der Generaldirektion für Wasserstraßen und Schifffahrt einreichen. Hierfür sind ein Passbild, ein Sportbootführerschein und ein Nachweis über die gewerbliche Nutzung vor dem 18.01.2022 erforderlich. Eine Bescheinigung des Arbeitgebers ist ausreichend.
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Die Prüfung zum Kleinbootführerschein
Wer keinen Sportbootführerschein hat, aber einen für die gewerbliche Nutzung benötigt, muss jetzt die Kleinbootführerscheinprüfung ablegen. Dies ist ein Multiple-Choice-Test. Geprüft werden die Bereiche „Schifffahrts- und Verkehrsordnung“, „Fahrzeugbetrieb“, „Wartung und Reparatur“ sowie „Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz“.
Die Prüfung ist an den Standorten Bonn, Kiel, Magdeburg und Würzburg möglich. Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier.
Quelle: news.google.com